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Informieren Sie Besucher und warnen Sie mögliche Einbrecher vor der Anwesenheit eines Hundes. Wir bieten eine große Auswahl an Warnschildern. Wählen Sie zwischen unterschiedlichen Größen, Farben und der gewünschten Hunderassen.
Nicht nur die Geschmäcker und Anforderungen unterscheiden sich, zudem gibt es eine Vielzahl von Hunderassen. Daher finden Sie bei uns eine große Auswahl an Hunde-Warnschildern. Soll ein Schild beispielsweise schon von weitem gut erkennbar sein, sollten Sie keine zu kleine Version auswählen. Oder soll es besonders auffällig sein, dann bietet sich ein grelles Gelb als Hintergrund an. Zudem stehen Ihnen verschiedene Sprüche zur Verfügung, wie zum Beispiel Hier wohne ich, Warnung vor dem Hunde, Herr im Haus bin ich oder Betreten auf eigenen Gefahr. Damit das Schild außerdem perfekt zu Ihnen bzw. dem Hund passt, haben Sie bei vielen Modellen die Möglichkeit, die gewünschte Rasse zu wählen. Vom Chihuahua bis zur Dogge können bei der Bestellung eine Vielzahl von Hunderassen in der Vorschau eingeblendet werden. Entscheiden Sie selbst, ob Sie Ihre eigene Hunderasse abbilden möchten oder möglicherweise eine etwas respekteinflößendere.
Sinn und Zweck eines Hunde-Warnschildes
Für das Anbringen eines Warnschilds gibt es mehrere Gründe: Manche möchten einfach nur Besucher informieren, andere Postboten und Paketzusteller vor unbekümmertem Eintreten warnen oder aber das Schild soll eine Abschreckung für Einbrecher darstellen. Je nach Intention können Sie das zur Situation am besten passende Hunde-Warnschild auswählen. Wichtig zu wissen ist: Von manchen Hunden geht keinerlei Gefahr aus. Sie würden bei jedem Eindringling sofort Reißaus nehmen. Bei anderen wiederum besteht durchaus ein gewisses Risiko, dass sie sich aggressiv zeigen könnten oder gar angreifen und zubeissen. In diesen Fällen sollte ein Schild keinesfalls klein und unauffällig angebracht werden. Es muss unübersehbar sein und besser Sie bringen nicht nur eins am Gartenzaun, sondern auch noch eins neben dem Hauseingang an. Doch trotz aller Vorkehrungen muss Ihnen klar sein, dass dies nicht bedeutet, dass Sie bei einem Vorfall frei von Schuld sind!
Bei Hunden gilt eine Gefährdungshaftung. Darunter versteht man, dass ein Hundebesitzer grundsätzlich für alle Schäden verantwortlich ist, die sein Hund verursacht. Allerdings kann den Geschädigten eine Mitschuld treffen. Die Gerichte entscheiden hier ganz individuell nach dem jeweiligen Hergang. Deutlich angebrachte Warnschilder können zu einer Mitschuld des Geschädigten führen. Sicher ist dies aber nicht. Es gibt durchaus Urteile, die trotz eines Warnschilds eine 100prozentige Schuld beim Tierhalter festgestellt haben. Denn aufgrund eines Hinweises muss ein Besucher nicht zwingend mit einem tatsächlich bissigen Hund rechnen. Es sollte sich daher niemand in Sicherheit wiegen, weil er ein Hunde-Warnschild angebracht hat und meint, ihn träfe dann bei einem Vorfall keinerlei Schuld. Nicht nur aus diesem Grund kann jedem Hundehalter nur empfohlen werden, eine Hundehaftpflicht abzuschließen, selbst wenn diese in seiner Region nicht zwingend vorgeschrieben sein sollte.