Schnell ist es geschehen, der Hund läuft dem Besitzer weg, überquert die Straße und verursacht einen Schaden, indem er zum Beispiel einem Radfahrer die Vorfahrt nimmt.
Dieser stürzt und muss im Krankenhaus behandelt werden. Dies kann teuer werden. Teuer wird es auch, wenn ein Hund einmal unvorhergesehen zubeißt. So oder so ähnlich kann es immer mal passieren, dass durch einen Hund einem Dritten ein Schaden zugeführt wird.
Glücklich kann sich derjenige Hundebesitzer dann schätzen, der eine Hundehaftpflichtversicherung hat. Hundehalter haften unbegrenzt, wenn einem Dritten durch den Hund ein Personen-, Sach- oder Vermögensschaden entsteht. Die Hundehaftpflicht ist in der Lage, dem Hundehalter hohe Schadensersatzforderungen abzunehmen. Es ist grundsätzlich derjenige durch die Hundehaftpflicht geschützt, der den Hund beaufsichtigt. Dies bedeutet, dass auch andere Personen versichert sind, die auf den Hund aufpassen. Unter anderem können dies Familienmitglieder oder auch Freunde und Bekannte sein, die sich um das Tier kümmern.
Es muss erwähnt werden, dass die private Haftpflichtversicherung nicht für Schäden aufkommt, die ein Hund verursacht. Die Hundehaftpflicht von Schecker bietet Hundehaltern mehr Sicherheit. Entscheiden Sie sich für den Versicherungsschutz, der keine Wünsche offen lässt.
Der Inklusiv-Versicherungsschutz beinhaltet:
- Auslandsschäden – weltweit
- auch bei Ausgang ohne Leine
- für Abrichtung und Ausbildung
- Versicherung von Vermögensschäden
- für Schäden von Verwandten
- Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt
- Teilnahme an Hundesportveranstaltungen (z. B. Agility, Turniere, Hunderennen)
- Teilnahme an Schauvorführungen und Hundelehrgängen/-prüfungen
- Private Nutzung der Hunde zu therapeutischen Zwecken, als Rettungs- oder Suchhund sowie bei ehrenamtlichen Tätigkeiten
- bei Hütung durch andere Personen
- bei Schlittenhunderennen
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